Überlegen im Service
Souverän in der Leistung
Optimal im Preis

AGB

Nachstehende Bedingungen gelten für sämtlich von uns – auch zukünftig – geschlossene Verträge, soweit nicht in besonderen Fällen Abweichendes schriftlich vereinbart worden ist. Der Geltung von etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Die Lieferung der Ware beinhaltet nicht deren Anerkennung. Vielmehr erklärt sich der Käufer durch die Annahme der Lieferung ausdrücklich mit mit den Bedingungen der Reifenland GmbH einverstanden. 

Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind dem Käufer mit Angebotserteilung, mit der Rechnungsstellung in aktueller Form übermittelt bzw. als separates Beiblatt oder durch das Internet bekannt. Der Käufer erklärt mit der Auftragserteilung Kenntnis von den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zu haben. 

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung und Anzahlung. Mündliche Nebenabreden haben nur Geltung, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 

Versand erfolgt jeweils auf der Basis des jeweiligen Frachtguttarifs. Höhere Gewalt und gleichzustellende Umstände – auch bei unseren Vorlieferanten – entbinden uns von der Lieferungsverpflichtung.
 Unsere Liefertermine sind stets unverbindlich. Lieferfristen, die unserer schriftlichen Bestätigung bedürfen, werden so aufgegeben, dass sie mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können. 

Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zu berechnen. Wir sind berechtigt, Preiserhöhungen unserer Lieferanten weiterzuberechnen. Die Preise verstehen sich ab unserem Lager zuzüglich Verpackungs- und sonstigen Kosten sowie – außer bei Preisangaben gegenüber Endverbrauchern – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Unsere Forderungen (Rechnungen) sind zahlbar sofort bei Erhalt der Ware rein netto (Kasse), also ohne Skontoabzug. Etwaige Zahlungsziele, Skonti, Boni und Rabatte sind in jedem Falle schriftlich zu vereinbaren. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt ab Fälligkeitstag Zinsen und Spesen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu fordern. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. 

Wir behalten uns an sämtlichen von uns gelieferten Waren das Eigentum bis zur restlosen Kaufpreisbezahlung vor. Der Wiederverkäufer ist grundsätzlich berechtigt, die von uns gelieferten Waren weiter zu veräußern. Bis zur Tilgung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung tritt der Wiederverkäufer, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten in voller Höhe an uns ab. Auf Verlangen ist der Wiederverkäufer verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.

 Eine wesentliche Verschlechterung in den Verhältnissen des Käufers berechtigt uns, den Rücktritt von allen laufenden Verträgen zu erklären und die von uns gelieferten Waren heraus zu verlangen. 

Die Gewährleistungsansprüche des Käufers werden auf Nacherfüllung beschränkt. Nur im Falle eines Fehlschlagens der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, zurück zu treten. 

Die Gewährleistung für Leihreifen, gebrauchte Ware, für Ware zweiter Wahl, für im Preis herabgesetzte Auslaufware und ausgezeichnete Sonderposten ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde, wenn die Fabrikationsnummer oder Zeichen nicht mehr vorhanden sind, wenn bei Reifen der vorgegebene Luftdruck nicht eingehalten war, wenn übermäßige vorschriftswidrige Beanspruchung stattfand, insbesondere durch Überschreitung der für die Reifengröße und Ausführung zulässigen Belastung vorliegt, wenn Reifen auf einer nicht ihm zugeordneten oder mangelhaften Felge montiert waren, wenn Reifen mit gebrauchten Schläuchen, Wulstbändern, Dichtringen, ohne Auswechslung des Ventils montiert wurden, wenn der/die Reifen durch unrichtige Radstellung(en), schadhafte oder ungleichmäßige Abnutzungserscheinungen zeigt(en), wenn natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder einen Unfall zurückzuführen sind, wenn durch dynamische Unwuchten des Fahrzeuges die Leistung der/des Reifen(s) beeinträchtigt, wenn lediglich eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit unserer Lieferung oder Leistung vorliegt. 

Ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches nicht von vornherein unbegründet, werden beanstandete Reifen/Felgen/Räder und Artikel an das Lieferwerk eingesandt und dort untersucht. Unbeschadet etwaiger Hersteller Garantien leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung. Für Schäden die auf leichte Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. 

 Wenn sich Radschrauben oder Radmuttern nur mit großem Kraftaufwand lösen lassen, Schäden an diesen, den Radbolzen und Bremstrommeln entstehen, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. 

Weiteres wird das jeweilige Fahrzeug auf vorhandene Vorschäden überprüft. Im Besonderen alle Radteile und dessen Befestigungsteile sowie Räderzubehör. Wenn Vorschäden vorhanden sind, werden diese unverzüglich und sofort angezeigt. 

Reifen mit Notlaufeigenschaften (DSST/EMT/MOE/RFT/ROF/SSR/LKW mit AIRCEPT):
 Reifen dieser Bauart dürfen nur auf Fahrzeugen mit funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem eingesetzt werden. Im Falle eines auftretenden Luftverlustes besteht bei Überschreitung der dann festgelegten reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein gesteigertes Unfallrisiko mit ggf. schwerwiegenden Unfallfolgen. Verkäufer und Käufer sind gleichermaßen in der Pflicht, auf die Gefahren hinzuweisen. 

Erfüllungsort ist der genannte Ort des Verkäufers an der die Kundenbestellung eingeht. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Dieburg. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, gegen den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand vorzugehen. 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung aller anderen Kaufrechte ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner oder vereinbarten Bestimmungen hat auf die Wirksamkeit der Übrigen keinen Einfluss.